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PREISE

Annähernde Preise, die unseren Klienten in Rechnung gestellt werden – eine GmbH, monatlicher MwSt.-Zahler, mit ca. 15 stabilen Mitarbeitern, 450 Buchungsbelege pro Monat.

 

Buchhaltungsdienstleistungen

Verbuchung eines Buchungsbeleges (z. B.eine Rechnung, interner Beleg)
20,- CZK
Komplette Lohnbuchhaltung für einen Mitarbeiter
250,- CZK
Erstellung eines Jahresabschlüssen
1/12 des Jahrespreises

Steuererklärungen eingereicht durch Steuerberater 

MwSt-Erklärungen, einschließlich des Kontrollberichts 800,- CZK
Körperschaftssteuer-Erklärungen 3 000,- CZK
Einkommensteuererklärungen (Privathändler) 1 500,- CZK
Steuererklärung für die Kfz-Steuer 500,- CZK

Sätze bei einmaliger Beratung

Stundenleistung der Buchhalterin 450,- CZK
Stundenleistung der Steuerberatung 900,- CZK

Neben den Preisen für die einzelnen Handlungen können wir auch eine monatliche Pauschalvergütung für ein komplettes Servicepaket anbieten.

Für ein individuelles Preisangebot oder eine komplette Preisliste unserer Dienstleistungen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Buchhaltung-Outsourcing spart Ihr Geld – Sie brauchen keine Ausstattung des eigenen Buchhaltungsbüros, es entstehen keine Lohnkosten für das Buchhaltungspersonal, es entfallen Vertretungen bei Krankheit oder Urlaub sowie regelmäßige Schulungen des Buchhaltungspersonals.

Der Steuerberater hat gesetzliche Schweigepflicht, was die Steuern und die Buchhaltung der Klienten betrifft.

Bei Vertretung durch einen Steuerberater hat der Unternehmer die Sicherheit, dass eine eventuelle Geldstrafe vom Finanzamt, zum Beispiel für einen irrtümlich falsch verbuchten Beleg, eine spät eingereichte Steuererklärung, zur Last des Steuerberaters geht, der von Gesetz her für diesen Fall versichert werden muss (nur ein Steuerberater oder Rechtsanwalt können gegen ein steuerliches Schadensereignis versichert sein).

Wenn ein Klient von einem Steuerberater vertreten wird, wird die Fälligkeit der Einkommenssteuer um 3 Monate verschoben.

 

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